Rechtsprechung
   BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 174/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2290
BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 174/96 (https://dejure.org/1996,2290)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 10 AZR 174/96 (https://dejure.org/1996,2290)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 (https://dejure.org/1996,2290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 36, 33a
    Fälligkeit der Wechselschichtzulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 36, § 33a
    Monatliche Wechselschichtzulage: Hinausgeschobene Fälligkeit wegen Abhängigkeit vom Nachtschichtstundenanfall (hier: im Pflegedienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 264
  • BB 1996, 2524
  • DB 1997, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 203/94

    Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 174/96
    Dabei ist es aus Praktikabilitätsgründen zulässig, einheitlich im Betrieb entweder auf die letzten 70 bzw. 98 Kalendertage oder auf die letzten 10 bzw. 14 vollen Kalenderwochen abzustellen (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).

    b) Die durch Urlaub ausgefallenen Nachtschichtstunden sind bei der Ermittlung der Zahl der für die Wechselschichtzulage erforderlichen Nachtdienststunden nicht mitzurechnen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1996, aaO).

    Die durch diese Ereignisse ausgefallenen Nachtschichtstunden können daher bei der Ermittlung des geforderten Umfangs der geforderten Nachtarbeit nicht mitberücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 7. Februar 1996, aaO).

    Es handelt sich bei ihr aber nicht um eine Zulage, die aufgrund eines einmal gegebenen Tatbestandes durchlaufend in jedem Monat gezahlt wird, sondern um eine Zulage, die je nach den tatsächlichen Verhältnissen in einem Monat zu zahlen ist, in einem anderen Monat wiederum nicht, und zwar unter Umständen auch dann, wenn Nachtschichtstunden nicht durch Urlaub oder Krankheit ausgefallen sind (vgl. Urteil vom 7. Februar 1996, aaO).

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 570/09

    Zulage wegen ständiger Schichtarbeit

    Hinsichtlich einer Vorläufervorschrift im BAT hat der Senat allerdings angenommen, dass die Wechselschichtzulagen nach § 33a BAT für einen bestimmten Monat entsprechend § 36 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT erst am 15. des übernächsten Kalendermonats zu zahlen sind, da die erforderliche Berechnung erst am Monatsende vorgenommen werden könne (28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - zu 3 der Gründe, AP BAT § 36 Nr. 8).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 152/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Hinsichtlich der Vorläufervorschrift im BAT hat der Senat allerdings angenommen, dass die Wechselschichtzulagen nach § 33a BAT für einen bestimmten Monat entsprechend § 36 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT erst am 15. des übernächsten Kalendermonats zu zahlen sind, da die erforderliche Berechnung erst am Monatsende vorgenommen werden könne (28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - zu 3 der Gründe, AP BAT § 36 Nr. 8).
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Die Annahme von Wechselschichtarbeit im Tarifsinn setzt hingegen die Verplanung regulärer Arbeitszeit und die tatsächliche Erbringung von Arbeitsleistung in den geplanten Nachtschichten voraus (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 207/98 - zu II 1 c der Gründe; 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - zu 2 b der Gründe; 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 512/99

    Wechselschichtzulage

    Aus dem Umstand, daß es sich um eine monatliche Zulage handelt, deren Berechtigung für jeden Monat neu zu überprüfen ist (st. Rechtsprechung vgl. BAG 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - AP BAT § 36 Nr. 8; vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33 a Nr. 14) kann nicht der Schluß gezogen werden, daß es ausreicht, wenn im jeweiligen Kalendermonat Wechselschichtdienst geleistet wird.
  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 207/98

    Wechselschichtzulage

    Die Wechselschichtzulagen für die Monate Oktober bis November 1994 sind erst am 15. des übernächsten Kalendermonats fällig (vgl. BAG Urteil vom 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - AP Nr. 8 zu § 36 BAT).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 199/03

    Tarifliche Vergütungssicherung - Wechselschichtzulage

    Die durch diese Ereignisse ausgefallenen Nachtschichtstunden sind bei der Ermittlung des von der Tarifvorschrift geforderten Umfangs der Nachtarbeit nicht mit zu berücksichtigen (BAG 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - AP BAT § 36 Nr. 8).
  • LAG Hessen, 09.03.2015 - 17 Sa 1084/14

    Entziehung des Anspruchs auf Beschäftigung im Wechselschichtdienst i.R.d.

    dd) Die Grenzen des Direktionsrechts der Beklagten sind auch nicht etwa deshalb überschritten, weil infolge dessen Einkommensverluste etwa durch Wegfall von Zuschlägen eintreten, da dies nur eine mittelbare Folge der Veränderung der Lage der Arbeitszeit ist (LAG Rheinland7Pfalz 15. Mai 2001 - 5 Sa 271/01 - NZA 7RR 2002, 120) , und der Wechselschichtzuschlag im Hinblick auf nun nicht mehr stattfindende Erschwernis auch durch Arbeit in der Nachtschichtarbeit ( BAG 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - AP BAT § 36 Nr. 8) gezahlt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht